Alle als Leistungserbringer oder Leistungsbezüger von sóma hestar in Erscheinung tretenden natürlichen und juristischen Personen erkennen die AGB mit der Inkrafttretung der Geschäftsbeziehung an. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ohne weitere Information alle veröffentlichten Preise gültig sind.
Der Betriebsordnung ist Folge zu leisten. Die aktuelle Fassung hängt in der Sattelkammer auf oder kann bei der Betriebsleitung eingesehen oder elektronisch bestellt werden. 
Reiterinnen und Reiter, die eine Buchung tätigen, sind mit den Stornoregelungen und -preisen einverstanden und verpflichten sich, die Stornogebühren zu begleichen, auch wenn die keine Leistung beziehen. Aus welchem Grund eine Buchung storniert wird, ist dabei unerheblich. 
Alle gebuchten und vom Veranstalter bestätigten Leistungen unterliegen folgender Stornoregelung: Zur Zahlung fällig ist ein Anteil bzw. die vollen Kosten der gebuchten Leistung an sóma hestar. Und zwar 30% bei Absage bis sieben Tage vor, 60% bis 72 Stunden vor und der volle Preis bei weniger als 72 Stunden vor dem Start der Leistungserbringung. 
Sie bestätigen mit jeder Buchung, dass sie über die Zusatzversicherung "Reiten fremder Pferde" bzw. Pferdemieter und über eine gültige Unfallversicherung verfügen.
Die bei sóma hestar in Obhut gegebenen sowie zur Ausbildung oder Nutzung übergebenen Pferde können von sóma hestar im Rahmen der Betriebshaftpflicht nicht versichert werden.
Es ist den Pferdebesitzern von Pferden, die im Auftrag zum Beritt, zur Korrektur, zum Verkauf oder in Pension bei sóma hestar in Obhut gegeben werden frei gestellt, ihre Pferde gegen Unfall und/oder Behandlung zu versichern, was wir empfehlen. 
Auch im Rahmen des mobilen Unterrichts oder Beritt auswärts können die Pferde vom Leistungserbringer, der mit dem Auftrag des Reitens oder bewegen im weitesten Sinne des Pferdes betraut ist, nicht versichert werden. Daher muss der Eigentümer des Pferdes, falls er das möchte, sein Pferd selbst versichern. 
Bei sóma hestar darf der Stall nur mit zweckmäßiger Kleidung betreten und mit den Pferden umgegangen werden. Reithelm ist Pflicht, außer bei sporadischen KundInnen, diese dürfen auch mit einem Ski-, Skate-, Velohelm oder ähnlichem reiten. 

Wichtige Information für die Eltern und Reiterinnen und Reiter betreffend Kleidung, link zum Text hier.

Bankverbindung: CH78 8080 8009 1473 7146 4 bei der Raiffeisenbank mittleres Toggenburg, 9630 Wattwil. Lautend auf Ragna Engeli, 9606 CH-Bütschwil. Bitte geben Sie bei Überweisungen den Zahlungszweck an. Wenn Sie per Einzahlungsschein bzw. Postüberweisung zahlen möchten, schlagen Sie bitte unaufgefordert CHF 5.- für die Gebühren auf jede Zahlung auf.